Eine Berufsunfähigkeit liegt nach den meisten Bedingungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen vor, wenn Sie Ihren Job nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können. Das kann sowohl eine zeitliche Komponente sein als auch eine qualitative in Bezug auf Ihre Fähigkeit, Ihren Job zu erledigen.
Des Weiteren setzt Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen voraus, dass diese Unfähigkeit zur beruflichen Tätigkeit voraussichtlich sechs Monate bestehen wird oder aber bereits seit sechs Monaten fortbesteht. Es ist dabei völlig egal, aus welchem Grund Sie tatsächlich nicht mehr arbeiten können: Berufsunfähigkeit wird unabhängig davon festgestellt, ob Sie krank sind oder durch einen Unfall nicht mehr arbeiten können.
Neue Berufsunfähigkeitsversicherungen setzen die Berufsunfähigkeit zumindest für einen bestimmten Zeitraum von 18 bis maximal 36 Monaten gleich mit Arbeitsunfähigkeit. Die Rente wird dann schon gezahlt, wenn Sie voraussichtlich für sechs Monate krankgeschrieben sind – ob Sie berufsunfähig sind oder werden, spielt keine Rolle – für die Rentenzahlung reicht die Vorlage eines „gelben Scheins“ aus.