Basis für die Wertentwicklung der fondsgebundenen Rentenversicherung ist ein Investmentfonds oder eine Fondsauswahl, an dem oder der Sie teilhaben. Zum Teil werden auch ETFs bei den Indexpolicen als Renditeträger angeboten.
Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie
Durch das Investment in Fonds besteht die Chance auf eine attraktivere Rendite als bei klassischen Rentenversicherungen – gleichzeitig sorgt die Garantie dafür, dass das eingesetzte Kapital und oft auch erreichte Gewinne gesichert werden.
Rentenversicherung: Mit Rendite sicher vorsorgen
Sie verbinden die Sicherheit einer klassischen Rentenversicherung mit der Chance, einen Teil Ihres Geldes renditestark für Ihre Vorsorge in Fonds anzulegen. Ihr Vorteil ist die Garantie bei dieser Rentenversicherung, nach der Sie zum Ende der Vertragslaufzeit garantiert Ihr eingesetztes Kapital als Basis für eine Verrentung oder zur Auszahlung sicher haben. Kombiniert werden können alle Modelle meist mit einer Höchststandsicherung: Hat die Fondsanlage einmal einen bestimmten Wert erreicht, wird der festgeschrieben und kann nicht mehr unterschritten werden. Damit wird im Laufe der Zeit ein Garantiewert erreicht, der deutlich über dem liegt, was Sie an Kapital selbst in die Rentenversicherung mit Garantie eingezahlt haben.
Grundsätzlich gilt: Die Garantien sind attraktiv, verursachen aber zusätzliche Kosten. Denn um Kapitalerhalt und Höchststände garantieren zu können, investieren die Versicherer am Aktienmarkt in Derivate: Die Kosten dafür gehen als Preis der Sicherheit zulasten Ihrer Rendite. In der Regel muss der Vertrag bis zum Ende der vorgesehenen Laufzeit bespart werden, damit die Garantie greift. Klären Sie auch, welche Fonds Sie besparen können: Von der fast unüberschaubaren Anzahl von Fonds am Markt sind oft nur wenige in den fondsgebundenen Rentenversicherungen überhaupt verfügbar – ermitteln Sie vorab zusammen mit Ihrem Berater, ob die überhaupt zu Ihren Vorstellungen von Fondsanlage passen.
Fondsgebundene Policen: Das ist steuerlich wichtig
Bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen gelten grundsätzlich die gleichen Spielregeln wie bei jeder privaten Rentenversicherung: In der Sparphase wirken sich die Beiträge steuerlich nicht aus, sie sind nicht mehr absetzbar.
In der Rentenphase wird das Kapital nur zu 50 Prozent individuell besteuert, wenn es auf einen Schlag ausgezahlt wird – bei einer Verrentung wird lediglich der Ertragsanteil versteuert.