Eigentum verpflichtet. Diese alte Weisheit gilt natürlich auch für Grund, Boden und Immobilienbesitz. Kommt ein Dritter auf einem Grundstück zu Schaden, haftet der Haus- oder Grundbesitzer. Beispiel: Der Postbote rutscht auf dem Weg zum Briefkasten aus, oder ein Baum fällt bei Sturm auf das Gartenhaus des Nachbarn und zerstört es. In diesen Fällen springt die Grundbesitzerhaftpflicht ein und bewahrt den Eigentümer vor finanziellen Folgekosten.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Die Vermieterhaftpflicht
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, somit keine Pflichtversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber der Zustand, in dem sich das Grundstück oder die Immobilie befinden sollte! Als Besitzer unterliegt man der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, Grund und Boden müssen sich in einem Zustand befinden, der jegliche Gefährdung von Personen ausschließt.
Wichtiger Schutz für Vermieter und Eigentümer
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht empfiehlt sich für:
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
- Vermieter von Einfamilienhäusern
- Eigentümer von unbebauten Grundstücken
- Eigentümergemeinschaften
Vermieterhaftpflicht: Jetzt absichern
Diese Schäden sichert die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab
Sämtliche Schäden, die auf einem Grundstück passieren, sind durch die Versicherung abgedeckt. Kippt ein Baum im Sturm um und stürzt auf ein Auto, ist dies ein Sachschaden, der den Grundstückseigentümer nicht in den Ruin treiben wird. Anders kann es aber bei Personenschäden aussehen. Stürzt zum Beispiel der Postbote im Winter auf dem Gehweg so unglücklich, dass er einen dauerhaften Schaden davonträgt und nicht mehr arbeiten kann, muss der Eigentümer eine lebenslange Rente und Schmerzensgeld zahlen. Selbst wenn Personen durch ihre eigene Unachtsamkeit zu Schaden kommen, haftet der Grundstücksbesitzer.
Achtung: Bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern greift im Schadensfall in der Regel die private Haftpflichtversicherung. Lebt der Eigentümer selbst im Haus, ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht überflüssig. Nur für den Fall, dass Sie Grundstück und Immobilie vermietet haben, übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im berechtigten Schadenfall die finanziellen Forderungen bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Nicht relevant ist, ob sich ein Schaden auf einem unbebauten oder einem bebauten Grundstück ereignet.
Diese Leistungen bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als passiver Rechtsschutz prüft sie, ob die Forderungen Dritter gerechtfertigt sind. Kommt trotz Einhaltung aller Auflagen seitens des Besitzers ein Dritter zu Schaden, kontrolliert der Versicherer, wer für den Schaden verantwortlich ist. Einen unberechtigten Anspruch wehrt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab. Notfalls auch mit dem Gang vor Gericht.
Sind die finanziellen Forderungen und Schadensersatzansprüche gerechtfertigt, übernimmt sie die Versicherung komplett – oder mindestens bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Versicherungsnehmer können neben natürlichen auch juristische Personen sein.
Umfang des Versicherungsschutzes
Eingeschlossen sind alle Gebäude, Nebengebäude und das komplette Grundstück. Dazu gehören der Baumbestand, Hecken und andere Bepflanzungen. Auch Teiche oder Brunnen sind inbegriffen. Wenn nötig, kann man zusätzlich Arbeitsmaschinen – wie Schneefräse oder Rasenmäher – absichern. Extra angeben und aufnehmen sollten Sie die Photovoltaikanlage.
Bewohnt man selbst das eigene Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte, kann man auf den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht verzichten. Stürzt durch zu viel Schneelast ein Baum auf ein vor dem Grundstück geparktes Auto, greift die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Diese sollten Sie allerdings als absolutes Muss ansehen und unbedingt abschließen.
Empfehlung für Eigentümergemeinschaften
Hausverwaltungen empfehlen Eigentümergemeinschaften den Abschluss einer gemeinsamen Police. In diesem Falle ist die Wohnungseigentümergemeinschaft als unnatürliche Person der Versicherungsnehmer. Die Beiträge werden geteilt und mit dem Hausgeld eingezogen. Ereignet sich ein Unfall in Gemeinschaftsräumen – wie Waschküche oder Fahrradkeller – trägt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die finanziellen Folgekosten.
Andernfalls müssten diese durch die Eigentümer getragen werden. Auch Unfälle auf dem Gehweg, im Hof oder im Treppenhaus sind durch diese Versicherung abgedeckt. Ein Hausmeister, Reinigungspersonal, Gärtner oder andere Personen, die im Auftrag der Besitzer arbeiten, sind im Versicherungsschutz mit eingeschlossen.