Wer einen Hund hat, der haftet für den eigenen Vierbeiner – so will es das Gesetz in Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Hundehaftpflichtversicherung
Kurz: Richtet der eigene Hund Schaden an, zahlt der Hundehalter! Reparaturen, Behandlungskosten und Schmerzensgeld können sich schnell auf Tausende Euro belaufen. Die Hundehaftpflicht schützt den Halter vor finanziellen Ansprüchen im Schadensfall. Die Hundehaftpflicht springt ein, wenn der Vierbeiner Dritten Schaden zufügt – ungeachtet ob es sich um Sach- oder Personenschäden handelt, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Wichtige Leistungen bei Tierhalterhaftpflichtversicherungen
- Der Versicherungsschutz greift auch, wenn Sie als Tierhalter gegen Ihre Pflichten verstoßen haben, beispielsweise trotz Leinenpflicht Ihren Hund frei laufen ließen.
- Es sind nicht nur Sie als Tierhalter und Ihre Familie, sondern auch Freunde oder Nachbarn, die gelegentlich auf Ihren Hund aufpassen, versichert.
- Durch Ihren Hund verursachte Mietsachschäden werden ersetzt.
- Weltweiter Auslandsaufenthalt ist abgedeckt.
- Welpen sind beitragsfrei in den ersten Monaten mitversichert.
Hund jetzt günstig(er) versichern
Hundehalter haften auch ohne eigenes Verschulden
Entscheidend bei der Haftung von Hundehaltern ist: Selbst wenn Sie als Hundebesitzer kein Verschulden trifft, sind Sie verpflichtet, für einen entstandenen Schaden aufzukommen. Die Schadenersatzansprüche reichen hierbei je nach Fall von Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld über Sachschäden bis hin zu lebenslangen Renten.
Gerade bei bleibenden Gesundheitsschäden kann daraus eine lebenslange Zahlungsverpflichtung resultieren. Aber auch Sachschäden gehen schnell in die Millionen. „Jeder, der einen Hund hat, sollte eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen“, empfiehlt daher Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV). Das gilt im Übrigen vor allem dann, wenn Kinder in der Familie sind und den Hund betreuen.
Hundehaftpflicht und gesetzliche Versicherungspflicht
Nach einer tödlichen Beißattacke vor einigen Jahren führte Hamburg als erstes Bundesland die Hundehaftpflicht als Pflichtversicherung ein. Doch jedes Bundesland hat eigene Regelungen.
Während neben Hamburg auch Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Hundehaftpflicht als Pflichtversicherung für jeden Hundehalter fordern, gilt zum Beispiel in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen nur eine Pflichtversicherung für Kampf- und Listenhunde.
Private Haftpflichtversicherung reicht nicht
Die private Haftpflichtversicherung ist übrigens kein Ersatz für die Hundehaftpflichtversicherung. „Die private Haftpflicht übernimmt nur Schäden, die von Kleintieren – wie Katzen, Meerschweinchen oder Vögeln – angerichtet werden.
Hunde sind über die private Haftpflichtversicherung nicht geschützt und müssen immer mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden“, so Martina Faßbender, Pressesprecherin der Gothaer Versicherung. Um eine Hundehaftpflicht kommt also kein Hundehalter herum.