Die Pflegekostenversicherung ist als reine Risikoversicherung aufgebaut – tatsächlich anfallende Kosten werden versichert, es wird kein Kapital aufgebaut, und es steht auch in der Regel kein Geld wie bei der Tagegeldversicherung zur freien Verfügung.
Pflegekostenversicherung: Pflegekosten umfassend absichern
Pflegekostentarife sind für Sie damit vor allem dann die richtige Wahl, wenn eine stationäre oder professionelle ambulante Pflege gewünscht wird und die dadurch entstehenden Kosten nachweisbar und belegbar sind.
Pflegekosten zuverlässig absichern
Pflegekostenversicherung: Darauf kommt es an
Pflegekostenversicherungen unterscheiden sich qualitativ und im Leistungsspektrum erheblich. Sie finden hier die wichtigsten Leistungsmerkmale zum Vergleich zusammengefasst.
Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Ähnlich wie bei der Pflegetagegeldversicherung sollte auch bei der Pflegekostenversicherung klar geregelt sein, nach welchen Kriterien die Pflegebedürftigkeit bestimmt wird. Eindeutig ist die Einstufung in Übereinstimmung mit der Entscheidung der sozialen Pflegepflichtversicherung – die dort festgelegten Pflegegrade werden auch in der Pflegekostenversicherung anerkannt.
Eine Einstufung nach ADL-Kriterien (Aktivitäten des täglichen Lebens) ist dann als ergänzendes Kriterium nicht mehr notwendig und als alleiniges Entscheidungsmerkmal auch eher dazu geeignet, Konflikte zwischen Versichertem und Versicherer zu provozieren.
Warte- und Karenzzeiten
Pflegekosten sind in der Regel Akut-Kosten, entstehen also ohne größeren Vorlauf: Verzichtet die Pflegekostenversicherung nicht auf die Einhaltung von Wartezeiten bzw. Karenzzeiten, droht wie bei allen Pflegezusatzversicherungen zu Beginn der Pflegebedürftigkeit eine finanzielle Lücke, die Sie aus eigenen Mitteln füllen müssen. Da gleichzeitig die Beitragsersparnis bei der Vereinbarung solcher Karenzzeiten gering ist, sollte darauf verzichtet werden.
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
Sie sind wie bei der Pflegetagegeldversicherung auch bei der Kostenversicherung besser gestellt, wenn die private Pflegeversicherung auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichtet – damit kann der Versicherer den Vertrag nicht mehr einseitig beenden.
Was erstattet die Pflegekostenversicherung?
Die Pflegekostenversicherung erstattet tatsächlich angefallene Pflegekosten, die nachgewiesen werden müssen. Dazu gehören vor allem Kosten für
- ambulante Pflege
- stationäre Pflege
- Fahrtkosten bei teilstationärer Pflege
- Hilfsmittel.
Einige wenige Tarife sehen aber auch Leistungen für die Unterbringung und Verpflegung vor, die ja in nicht unerheblicher Höhe Ihr Budget belasten. Deshalb ist es sinnvoll, auch solche Tarife mit in die Überlegungen einzubeziehen.
Die Pflegekostenversicherungen kennen zwei Leistungsmodelle: Entweder wird auf Basis der Leistungen der Pflichtversicherung deren Leistung aufgestockt – meist um 100 Prozent, also eine Verdoppelung. Oder die Differenz zwischen den gesetzlichen Pflegeleistungen und den tatsächlichen Pflegekosten wird übernommen – Ihr Vorteil bei einer vollen Kostenübernahme: Es verbleibt kein Kostenrisiko bei Ihnen.

Beitragsbefreiung mitversichern
Sieht die Pflegekostenversicherung keine Beitragsbefreiung vor, müssen Sie bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit den Beitrag weiterhin zahlen – eine Belastung, die in einer ohnehin angespannten Situation vermeidbar ist.
Achten Sie deshalb darauf, dass eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vereinbart wird. Damit werden Sie im Leistungsfall nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.
Pflegespezifische Hilfsmittel
Ein guter Pflegekostentarif steht bei der Erstattung auch für die Kosten von Hilfsmitteln ein – und zwar bei der Neuanschaffung genauso wie bei der Reparatur. Die Leistungen sind aber summenmäßig meist begrenzt.
Möglich sind auch Zuschüsse, wenn durch die Pflegebedürftigkeit sogenannte Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes erforderlich sind, etwa der Umbau wegen körperlicher Einschränkungen.