Eine Pflegetagegeldversicherung ist immer nur so gut, wie sie individuell auf Ihre Bedürfnisse für den Fall einer Pflegebedürftigkeit zugeschnitten ist. Natürlich kann man diesen Fall X nicht in allen Details vorplanen, aber Sie können Vorsorge treffen.
Pflegetagegeldversicherung: Optimalen Tarif wählen
Deshalb ist es wichtig, die einzelnen Leistungsmerkmale bei dieser Variante der Pflegezusatzversicherung genau unter die Lupe zu nehmen und zu entscheiden, welche Ihnen wichtig sind – und welche nicht.
Die beste Pflegetagegeldversicherung finden
Der versicherte Tagessatz
Hauptmerkmal der Pflegetagegeldversicherung ist die Höhe des versicherten Tagessatzes in den verschiedenen Pflegeraden. Denn die im Leistungsfall tatsächlich ausgezahlten Summen richten sich bei der Pflegetagegeldversicherung danach, wie viel Prozent des Tagessatzes in den jeweiligen Pflegegraden gezahlt werden – und ob die tatsächliche Pflege professionell im Heim oder von Laien zu Hause ausgeführt wird. Nur die wenigsten Tarife werden mit einer 100-prozentigen Leistung in allen Pflegegraden abgeschlossen – und das ist auch gar nicht sinnvoll und viel zu teuer. Wichtig ist es, für jeden Pflegegrad vorzusorgen. Die Pflegetagegeldversicherungen gibt es als statische und flexible Tarife.
Statische und flexible Modelle
Statische Tarife der Pflegetagegeldversicherung
Bei diesen Tarifen gibt es in Pflegegrad 5 meist die volle Leistung, in den Pflegegraden darunter werden die Leistungen prozentual abgestuft – zum Beispiel mit 80 Prozent in Pflegegrad 4, 60 Prozent in Pflegegrad 3, 40 Prozent in Pflegegrad 2 und 20 Prozent in Pflegegrad 1.
Flexible Tarife der Pflegetagegeldversicherung
Bei diesen Tarifen können Sie die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden besser selbst bestimmen. Sie wählen für jeden Pflegegrad einen Leistungsgrad von null bis 100 Prozent, der dann bei Feststellung eines entsprechenden Grades zur Auszahlung kommt. So ist es zum Beispiel möglich, in Pflegegrad 5 und 4 jeweils 100 Prozent abzusichern, in den restlichen aber nur deutlich geringere oder gar keine Leistungen.
Feststellung der Pflegebedürftigkeit
In den Bedingungen der Pflegetagegeldversicherung sollte klar geregelt sein, nach welchen Kriterien die Pflegebedürftigkeit bestimmt wird: Üblich ist die Anlehnung an die Entscheidung der sozialen Pflegepflichtversicherung, es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Versicherer nach sogenannten ADL-Kriterien entscheidet.
Damit wird ermittelt, zu welchen Aktivitäten des täglichen Lebens der Betroffene noch imstande ist, und daraus wird ein Pflegegrad festgelegt. Da die Pflegepflichtversicherung ähnlich vorgeht, ist eine solche ADL-Bemessung als einziges Kriterium nicht unbedingt sinnvoll.
Pflegetagegeldversicherung zukunftssicher machen
Die Pflegetagegeldversicherung ist als Pflegezusatzversicherung sinnvoll, wenn Sie sie über Jahre zuverlässig und ausreichend schützt. Wichtig ist dabei, den versicherten Tagessatz anpassen zu können. Das kann entweder über eine vereinbarte Dynamik oder über Nachversicherungsgarantien geschehen.
Weitere wichtige Leistungsmerkmale der Pflegetagegeldversicherung im Überblick
Grundsätzlich sollte eine Pflegetagegeldversicherung keine Warte- oder Karenzzeiten vorsehen, bis Leistungen gezahlt werden: Bei einer Pflegebedürftigkeit gibt es in der Regel unmittelbaren finanziellen Bedarf, da sind vertraglich fixierte Verzögerungen nicht sinnvoll.
Sie sind pflegebedürftig, wenn Sie dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Die heutigen Verträge setzen dabei standardmäßig auf einen verkürzte Prognosezeitraum von sechs Monaten – für diese Zeitspanne muss die Pflegebedürftigkeit prognostiziert werden, damit Sie Leistungen erhalten.
Im Leistungsfall sollte die Pflegetagegeldversicherung eine Beitragsbefreiung vorsehen, damit Sie während einer Pflegebedürftigkeit nicht zusätzlich finanziell belastet werden.
Sie sind bei der Pflegetagegeldversicherung besser gestellt, wenn der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet – damit kann er den Vertrag nicht mehr einseitig beenden.
Nicht wenige Pflegetagegeldversicherungen sehen mittlerweile vor, dass bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit – ggf. auch erst bei Erreichen eines bestimmten Pflegegrades – eine Soforthilfe geleistet wird. Eine solche Zusage sollte nicht das entscheidende Kriterium für oder gegen eine Pflegetagegeldversicherung sein, aber ein entsprechender Anspruch sollte auf jeden Fall vermerkt werden, damit er im Leistungsfall auch abgerufen werden kann.
Gute Pflegetagegeldversicherungen sehen vor, dass es innerhalb bestimmter Fristen – meist drei bis sechs Wochen – zu einer Entscheidung kommt, wenn ein Antrag auf Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit gestellt wird. Die Frist beginnt allerdings erst dann zu laufen, wenn alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorliegen – hier sind auch die Betroffenen bzw. deren Bevollmächtigte gefordert, schnell zu (re)agieren.
In der Arztanordnungsklausel wird dem Versicherer das Recht eingeräumt,
den Versicherungsnehmer zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder Therapie bei Pflegebedürftigkeit zu verpflichten. Wenn die Anordnung seitens des Versicherungsnehmers verweigert wird, können Leistungen gekürzt oder verweigert werden. Ihre Pflegetagegeldversicherung sollte auf eine solche sogenannte Arztanordnungsklausel verzichten.
Niemand wacht morgens auf und weiß, dass er pflegebedürftig wird. Wird eine Pflegebedürftigkeit – was der Normalfall ist – erst später gemeldet, sollte die Auszahlung der Leistungen möglichst rückwirkend erfolgen.