Rürup-Sparer profitieren von hohen Steuernachlässen während der Ansparphase – dafür greift im Alter die nachgelagerte Besteuerung der Renten. Die steuerlichen Regeln sind die gleichen wie bei der gesetzlichen Rente: Der steuerlich absetzbare Anteil steigt bis 2025 auf 100 Prozent, ab 2040 sind dafür die Renten voll zu versteuern.
Rürup-Rente: Private Vorsorge mit Steuer-Bonus
Die Rürup-Rente ist auch in ihrer vertraglichen Ausgestaltung eng an die gesetzliche Rente angelehnt: So ist es im Alter nicht möglich, statt einer Rente eine Kapitalzahlung zu bekommen, und das angesparte Vermögen kann auch auch nicht beliehen oder verpfändet werden. Ein attraktives Vorsorgemodell kann die oft auch als Basis-Rente bezeichnete Rürup-Rente dennoch sein.
Rürup-Rente: Das ist vor Vertragsabschluss zu bedenken
Die Rürup-Rente ist vor allem interessant für …
- Selbstständige, die eine feste Rentenzusage im Alter haben möchten.
- Arbeitnehmer und Selbstständige mit hohen Steuersätzen, die von der Steuerermäßigung besonders profitieren.
Wenn Sie eine Rürup-Rente bzw. Basis-Rente abschließen wollen, sollten Sie sich über folgende Punkte im Klaren sein:
- Sie müssen eine Strategie festlegen: Möchten Sie klassisch investieren mit einer festen Verzinsung oder renditeorientiert mit einer fondsgebundenen oder mit einer Index-Police?
- Das eingezahlte Kapital bekommen Sie nur als Rente wieder.
- Es gibt keine Kapitalgarantie im Alter – wenn Ihre Rentenversicherung keine entsprechende Kapitalgarantie ausspricht, sind auch Verluste möglich bei fondsgebundenen Policen.
Rürup-Rente – eine Entscheidung fürs Leben
Wenn Sie sich für eine Rürup-Rente entscheiden, bindet sie diese Entscheidung. Sie können die Verträge nicht wieder kündigen, Sie können sie lediglich beitragsfrei stellen, wenn Sie nicht weiter einzahlen möchten. Wichtig zu wissen: Sie kommen dann aber auch nicht an das eingezahlte Kapital heran, das nur im Alter als Rente ausgezahlt werden kann. Sie haben also keine Möglichkeit, das angesparte Geld anderweitig einzuplanen und auszugeben! Sie können das eingezahlte Kapital und auch die daraus resultierende Rente auch nicht vererben und weitergeben – das geht nur über eine Hinterbliebenenabsicherung in der Rentenversicherung.
Altersvorsorge mit Steuervorteil sichern
Vor- und Nachteile der Rürup-Rente
Rürup-Sparer genießen durch das Modell viele Vorteile:
- Die Beiträge sind steuerlich abetzbar.
- Die Erträge in der Sparphase sind abgeltungssteuerfrei.
- Individuelle Rentenleistung durch Ihre Beiträge – es git keinen Rententopf wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Flexible Beitragsgestaltung der monatlichen Einzahlungen und Beitragsfreistellung während der Einzahlphase sind möglich.
- Rürup-Policen sind kombinierbar mit anderem Versicherungsschutz, etwa einer steuerlich absetzbaren Beufsunfähigkeitsversicherung.
- Die Rürup-Rente ist während der Ansparphase pfändungssicher. Das Vorsorgekapital wird zudem bei Bezug von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet.
- Keine Sozialversicherungsbeiträge: Die Rürup-Rente hat im Gegensatz zur gesetzlichen Rente und zu Betriebsrenten bislang den Vorteil, dass im Alter keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Eine Garantie, dass dies auch zukünftig so sein wird, gibt es allerdings nicht.
Den steuerlichen und weiteren Vorteilen stehen auch Nachteile gegenüber.
- Renten müssen im Alter versteuert werden.
- Vorzeitige Verfügung ausgeschlossen: Rürup-Verträge garantieren zwar eine lebenslange Rentenzahlung. Sie haben aber kein Kapitalwahlrecht, und Teilauszahlungen oder eine vorzeitige Kündigung – wie sie bei ungeförderten Privatrenten und zum Teil auch bei Riester-Renten möglich sind – sind bei Rürup-Verträgen aber ausgeschlossen.
- Keine Kapitalgarantie: Anders als Riester-Verträge bieten Rürup-Renten keine Kapitalgarantie. Das eingezahlte Kapital ist also nicht garantiert. Daher sind bei fondsgebundenen Rentenversicherungen und bei Fondssparplänen durchaus Verluste möglich. Die lassen sich durch Garantien der Rentenversicherer reduzieren, was allerdings zu Lasten der Rente geht.
- Nicht Übertragbar: Vorsorgesparer mit Familie sollten sich einen Vertragsabschluss gut überlegen, denn die Rürup-Rente darf im Gegensatz zu Lebensversicherungen oder Privatrenten weder verkauft, beliehen, verschenkt oder vererbt werden.
Fragen und Antworten zur Rürup-Rente
Ist die Rürup-Rente eine gute Altersvorsorge?
Das hängt davon ab, welche Strategie Sie bei der Altersvorsorge verfolgen. Möchten Sie steueroptimiert und mit Rendite-Potenzial vorsorgen, lohnt sich eine Rürup-Rente in vielen Fällen. Wer aber flexibel auf das Kapital zugreifen will, der braucht eher eine Altersvorsorge, die den Zugriff auf das Kapital ermöglicht. Ob die Altersvorsorge mit einer Rürup-Rente für Sie gut ist, sollten Sie in einer Beratung klären, die Ihnen zeigt, welche Rente Sie bekommen könnten.
Bis wann sollte eine Rürup-Rente abgeschlossen werden?
Es gibt keine „Deadline“, bis zu der sich der Abschluss einer Rürup-Rente lohnt. Wenn Sie sich frühzeitig dafür entscheiden, steht der Faktor Zeit auf Ihrer Seite – immer ein guter Begleiter bei der Altersvorsorge. Sie können dann auch bei fondsgebundenen Produkten ein höheres Risiko gehen, um die Rendite zu optimieren. Aber auch kurz vor Rentenbeginn kann eine Rürup-Rente als Rürup-Sofort-Rente sinnvoll sein: Sie zahlen dann einen Einmalbetrag steuerbegünstigt ein und bekommen im Gegenzug eine lebenslange Rente ausgezahlt.
Wie wird die Rürup-Rente gefördert?
Die Rürup-Rente wird durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge gefördert. Jede Einzahlung senkt das zu versteuernde Einkommen und sorgt so für eine Steuerersparnis.
Ist die Rürup-Rente vererbbar?
Die Rürup-Rente gilt als unflexibel, was unter anderem daran liegt, dass sie nicht vererbbar ist. Ihr eingezahltes Kapital ist aber nicht unbedingt verloren, wenn Sie im Vertrag einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren – die begünstigte Person erhält dann nach Ihrem Tod für eine festgelegte Zeit weiter die Rente. Wenn Sie das eingezahlte Kapital sichern wollen, können Sie ergänzend zur Rürup-Rente eine Zusatzversicherung abschließen, die im Falle Ihres Todes die eingezahlten Beiträge erstattet.
Kann ich das Kapital der Rürup-Rente auf eine andere Person übertragen?
Nein, die Rürup-Rente oder Basisrente ist nicht übertragbar. Die Rürup-Rente kann auch nicht kapitalisiert, beliehen oder – wie bereits erläutert – direkt vererbt werden, sondern steht nur Ihnen als Begünstigtem zu.
Wann kann ich mir meine Rürup-Rente auszahlen lassen?
Sie können sich im Alter von 60 Jahren Ihre Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente auszahlen lassen. Wenn der Vertrag nach 2012 abgeschlossen wurde, darf die Rente ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt werden.
Ist die Rürup- bzw. Basis-Rente besser als die Riester-Rente?
Die beiden Vorsorgemodelle lassen sich nicht vergleichen. Die Riester-Rente lohnt sich durch die einkommensunabhängigen Zulagen für alle Einkommensklassen, die Steuervorteile der Rürup-Rente lassen sich nur nutzen, wenn man – möglichst hohe – Steuern zahlt. Welches Modell im Einzelfall das beste ist, muss eine individuelle Beratung zeigen.